Metronaut hatte es Mittwoch entdeckt, netzpolitik verbreitet: Die Kinokette UCI hat seltsame Passagen in ihrer Datenschutzerklärung.
7. Soweit die Übermittlung meiner Daten an Dritte nicht aufgrund eines Gesetzes, insbesondere nach dem BDSG, erlaubt ist, willige ich ein, dass die UCI-Gruppe und KRANKIKOM
• soweit dies erforderlich ist, meine personenbezogenen Daten an Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten übermittelt.
Klartext: UCI will Daten von Kinobesuchern z.B. an Strafverfolgungsbehörden weitergeben, auch wenn es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Vorauseilender Gehorsam im Anti-Terror-Kampf? Doppelter Unsinn:
- Erstens arbeiten Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden nach dem Legalitätsprinzip – wollen wir doch mal stark annehmen… D.h. keine Datenanforderung ohne Rechtsgrundlage.
- Zweitens zweifle ich stark an der Wirksamkeit der Einwilligung in dieser Form. Positiv: Bei der Registrierung für „Mein UCI“ wird auf die „Datenschutzerklärung“ und weitere „Allgemeine Hinweise zum Umgang mit meinen Daten“ hingewiesen. Allerdings wird für mich dadurch nicht deutlich, dass es sich um eine Einwilligung handelt…
Im Klartext besteht die sogenannte Datenschutzerklärung nur aus – unwirksamen – Einwilligungen in jedes und alles – eine klare Mogelpackung. Leute, so was könnt Ihr nicht unter dem Namen „Datenschutzerklärung verkaufen“!
Wie kommt UCI auf diese Idee? Ich habe die Floskel mal gegoogelt und bin auf 131 weitere Webseiten gestoßen, die im Großen und Ganzen diese Erklärung verwenden. Darunter auch ebay – und das scheint mir die Mutter dieser Erklärungen zu sein. Ebay bezieht diese Einwilligung unter der richtigen Bezeichnung, optisch hervorgehoben und zum richtigen Zeitpunkt (bei der Anmeldung neuer Nutzer) mit einem Opt-In ein – während UCI und vermutlich die meisten anderen Webseiten das versäumen.
Wieder mal zeigt sich: Abschreiben lohnt sich nicht 😦
P.S.: Auch wenn ebay handwerklich gut gearbeitet hat – das macht den Grundgedanken „Datenweitergabe am Gesetz vorbei“ nicht besser.